Im Zeitalter des globalisierten Handels und der zunehmenden unternehmerischen Verantwortung sind die Vorschriften zur Sorgfaltspflicht in der Lieferkette wichtiger denn je. Das LkSG zielt darauf ab, einen Rahmen zu schaffen, der es auch von Logistikunternehmen verlangt, die mit ihrer Lieferkette verbundenen Risiken gründlich zu bewerten und zu managen.
Die Nippon Express Europe GmbH (“NX”) bekennt sich zu ihrer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt im eigenen Unternehmen und entlang der Lieferketten.
Was ist das Ziel dieses Gesetzes?Der Schutz der Menschenrechte und der Umwelt, der bereits integraler Bestandteil unserer ESG-Strategie und unserer Charter of Conduct ist.
Was wird durch das Gesetz gefordert?Die wichtigsten Schritte, um das LkSG einzuhalten:
- Identifizierung von Risiken
Um menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Zulieferern zu identifizieren, führen wir eine Risikoanalyse durch. Die hierbei ermittelten Risiken werden anschließend bewertet, d.h. gewichtet, priorisiert und auf ihre Eintrittswahrscheinlichkeit hin untersucht.
- Bewertung der Zulieferer
Unsere Zulieferer müssen unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner erfüllen, zu denen verbindliche Kriterien für verantwortungsvolles Handeln nach ethischen und rechtlichen Standards gehören.
- Etablierung von Richtlinien und Verfahren als Grundlage für unser Risikomanagement
In unserem eigenen Geschäftsbereich sind unsere Unternehmensrichtlinien ein wesentlicher Bestandteil unserer Unternehmenskultur und unserer täglichen Arbeit. Diese spiegeln unsere Erwartungen wieder und bilden den verbindlichen Handlungsrahmen für alle Mitarbeiter. Insbesondere unsere für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verbindliche Charter of Conduct verankert weltweit die wichtigsten Leitlinien und Grundsätze für nachhaltiges Handeln und Verhalten in unseren täglichen Arbeitsprozessen.
- Veröffentlichung der NX EMEA Human Rights Policy
Der Zweck unserer NX EMEA Human Rights Policy ist es, uns öffentlich zu unserer unternehmerischen Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und den Schutz der Umwelt innerhalb unseres eigenen Unternehmens und entlang seiner Lieferketten zu bekennen. Gleichzeitig zielt die NX EMEA Human Rights Policy darauf ab, unsere Erwartungen an unsere Mitarbeiter und Zulieferer in der Lieferkette zum Ausdruck zu bringen.
- Präventivmaßnahmen
Wenn wir feststellen, dass ein Risiko besteht, weil unsere Geschäftstätigkeit negative Auswirkungen auf die Menschenrechte oder die Umwelt hat, werden wir wirksame und angemessene Maßnahmen ergreifen. Zu diesem Zweck haben wir interne Prozesse entwickelt, die definieren, wie bei der Identifizierung von Risiken vorzugehen ist und welche geeigneten Präventionsmaßnahmen innerhalb unseres eigenen Geschäftsbereichs sowie gegenüber unmittelbaren und mittelbaren Zulieferern umgesetzt werden können.
- Abhilfemaßnahmen
Im Falle eines Verstoßes gegen menschenrechtliche oder umweltrechtliche Positionen durch einen unmittelbaren Zulieferer wird NX je nach Schwere des Verstoßes geeignete Abhilfemaßnahmen definieren und sich bemühen, diese unter Einbeziehung des unmittelbaren Zulieferers umzusetzen.
Diese Maßnahmen können von der Aufforderung zur sofortigen Behebung des Verstoßes, über rechtliche Schritte, bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen.
- Beschwerdeverfahren
NX bietet modernste Möglichkeiten, um Compliance-bezogene Probleme und Hinweise zu melden.
Dazu gehört das
Hinweisgebersystem NX Speak Up ("NX Speak Up") als Meldekanal für NX EMEA, das
HIER zufinden ist.
Die Verfahrensordnung für den Beschwerdemechanismus
("NX EMEA Complaints Procedure Instructions") finden Sie
HIER.
- Transparenz und Berichterstattung
Wir werden die Erfüllung der Sorgfaltspflichten des LkSG intern fortlaufend dokumentieren und diese Dokumentation mindestens sieben Jahre aufbewahren. Unsere jährliche Berichterstattung hierüber erfolgt spätestens vier Monate nach Ende des Geschäftsjahres und wird an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übermittelt und auf unserer Website öffentlich zugänglich gemacht.
Was bedeutet das für die Zulieferer von NX?
Unsere Zulieferer müssen unsere Erwartungen an unsere Geschäftspartner erfüllen, zu denen verbindliche Kriterien für verantwortungsvolles Handeln nach ethischen und rechtlichen Standards gehören. Aus diesem Grund haben wir insbesondere in Bezug auf unsere unmittelbaren Zulieferer folgende Maßnahmen verankert:
Zuliefererauswahl: Die Berücksichtigung sozialer,ethischer und ökologischer Kriterien spielt bei der Auswahl der Zulieferer eine wesentliche Rolle.
Supplier Code of Conduct: Unser Supplier Code of Conduct definiert die Anforderungen und Erwartungen in Bezug auf Nachhaltigkeitskriterien. Wir erwarten auch von unseren Zulieferern, dass sie unsere Menschenrechts- und Umwelterwartungen an ihre Geschäftspartner erfüllen,z.B. an eigene Zulieferer und Subunternehmer. Unseren NX EMEA Supplier Code of Conduct finden Sie
HIER.
Human Rights Policies: Unser eigenes Engagement zur Stärkung der Menschen- und Umweltrechte ist in unserer
NX EMEA Grundsatzerklärung und für die NX Group auf globaler Ebene in der
NX GROUP Human Rights Policy festgelegt, die von NIPPON EXPRESS HOLDINGS, INC. herausgegeben wird.
Die Beteiligung unserer Zulieferer an unserer Nachhaltigkeits- und Compliance-Strategie ist unerlässlich, um einen hohen Schutzstandard für Menschen- und Umweltrechtspositionen zu erreichen.
Wir erwarten von unseren Zulieferern, dass sie unsere Werte und Standards bei der Geschäftsabwicklung teilen.
Einholung vertraglicher Zusicherungen: Durch Vertragsklauseln und die Aufnahme des Supplier Code of Conduct in unsere Verträge mit Zulieferern werden unsere menschenrechtlichen Erwartungen verbindlicher Bestandteil dieser Verträge. Auf diese Weise schaffen wir die Möglichkeit, einzugreifen, um diese Erwartungen entlang der Lieferkette zu erfüllen und umzusetzen.